In einer Präsentation von einem Battalion der Bundeswehr wurde geschrieben, dass Befehle um „leichte Verstöße gegen das Völkerrecht” zu begehen, nicht verweigert werden dürfen.
Ich würde einen solchen Befehl (fiktives Beispiel) in dieser Kategorie vermuten: "Durchqueren Sie beim Rückzug den Garten der fiktivländischen Botschaft, das ist der kürzeste Weg."
...wenn die besagte Botschaft einem unbeteiligten Drittstaat gehört, verstößt es gegen das Völkerrecht sie als Rückzugsweg zu nutzen (unverletzlichkeit der diplomatischen Mission).
Was inhaltlich völliger Schwachsinn ist. War wohl ein Battailon der Marine. Die nehmen das mit dem Kriegsrecht nicht so genau. Vermutlich eine der mentalen Aussetzer, wenn Du monatelang auf engstem Raum im Nirgendwo festhängst.
Ja, dieses Völkerrecht, ich hab da auch meine Zweifel bekommen. Da ist halt weder drin geregelt, wir Staaten entstehen, noch, wann sie womöglich zerfallen.
Stattdessen wird ja unter anderem geregelt, wie Krieg geführt werden kann. D.h. an und für sich wird er erst ermöglicht.
Mir scheint da einiges aus einer Zeit zu stammen, in der es halt noch üblich war, abundzu ein anderes Land zu überfallen.
Zur Tafel und Befehlsverweigerung, naja, ich würde meinen ..
Sehe da jetzt kein problem. Ist doch bei uns im Rechtssystem auch so. Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz bekommst du nur, wenn dir sonst ein unwiderbringlicher Schaden entsteht.
Völkerrecht ist ein sehr großer Begriff. Also gehe ich mal davon aus, dass mit "leichten Verstößen" solche zu verstehen sind, die mit einem Verfahren und Entschädigung wieder geheilt werden können?
@kinghaunst das ist der aufbau eines ähnlichen kriegsapparates wie in der USA als Geschäft. dafür braucht man verzweifelte junge Menschen ohne Perspektive.
Cymaphore
in reply to Erik Uden 🍑 • • •Ich würde einen solchen Befehl (fiktives Beispiel) in dieser Kategorie vermuten: "Durchqueren Sie beim Rückzug den Garten der fiktivländischen Botschaft, das ist der kürzeste Weg."
...wenn die besagte Botschaft einem unbeteiligten Drittstaat gehört, verstößt es gegen das Völkerrecht sie als Rückzugsweg zu nutzen (unverletzlichkeit der diplomatischen Mission).
mafe en españa
in reply to Erik Uden 🍑 • • •War wohl ein Battailon der Marine. Die nehmen das mit dem Kriegsrecht nicht so genau. Vermutlich eine der mentalen Aussetzer, wenn Du monatelang auf engstem Raum im Nirgendwo festhängst.
OrntLaOkro
in reply to Erik Uden 🍑 • • •philoblog
Unknown parent • • •Ja, dieses Völkerrecht, ich hab da auch meine Zweifel bekommen.
Da ist halt weder drin geregelt, wir Staaten entstehen, noch, wann sie womöglich zerfallen.
Stattdessen wird ja unter anderem geregelt, wie Krieg geführt werden kann. D.h. an und für sich wird er erst ermöglicht.
Mir scheint da einiges aus einer Zeit zu stammen, in der es halt noch üblich war, abundzu ein anderes Land zu überfallen.
Zur Tafel und Befehlsverweigerung, naja, ich würde meinen ..
maschmi
in reply to Erik Uden 🍑 • • •Ich finde ja fast krasser, dass "Verstoß gegen die Menschwürde" nicht befolgt werden muss, aber darf....
Da wird halt Artikel 1 GG als rechtlich unverbindlich aufgeführt. Wtf.
André, R.I.P. Natenom 🕯️🖤
in reply to Erik Uden 🍑 • • •Sehe da jetzt kein problem. Ist doch bei uns im Rechtssystem auch so.
Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz bekommst du nur, wenn dir sonst ein unwiderbringlicher Schaden entsteht.
Völkerrecht ist ein sehr großer Begriff. Also gehe ich mal davon aus, dass mit "leichten Verstößen" solche zu verstehen sind, die mit einem Verfahren und Entschädigung wieder geheilt werden können?
dasparadoxon
Unknown parent • • •BlackHeroe
in reply to Erik Uden 🍑 • • •Tja ist nur im Bußgeld Bereich, da kann ein Vorgesetzter doch erwarten..
Immerhin wiegen die ausserdienstlichen Befehle viel stärker als das Völkerrecht 🥴