Trojaner nach Bundesverfassungsgericht rechtens...
Einzige Einschränkung, der Trojaner darf nicht bei Banalitätsdelikten wie den Diebstahl einer Tafel Schockolade oder dem sogenannten Schwarzfahren eingesetzt werden...
Einzige Einschränkung, der Trojaner darf nicht bei Banalitätsdelikten wie den Diebstahl einer Tafel Schockolade oder dem sogenannten Schwarzfahren eingesetzt werden...
Klaus mag das.